Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.11.1985

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,610
BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85 (https://dejure.org/1985,610)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1985 - 4 StR 552/85 (https://dejure.org/1985,610)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1985 - 4 StR 552/85 (https://dejure.org/1985,610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration eines Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 270
  • NStZ 1986, 114
  • StV 1986, 147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85
    Die Strafkammer ist hinsichtlich der Frage der Fahruntüchtigkeit ohne Rechtsfehler nach sachverständiger Beratung von einer abgeschlossenen Resorption ausgegangen und hat insoweit - entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 25, 246, 250) - einen stündlichen Abbauwert von 0, 1 Promille zugrunde gelegt.
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85
    Für eine Rückrechnung zu Ungunsten des Angeklagten mit einem Wert von nur 0, 15 Promille je Stunde - wie sie das Landgericht vorgenommen hat - fehlt es dagegen an einer hinreichenden wissenschaftlichen Grundlage, da ein "individueller Abbauwert" sich nachträglich nicht mehr ermitteln läßt und auch ein dispositioneller oder aktueller (stündlicher) Abbauwert nur im Experiment festgestellt werden kann und dann auch nur für dieses Experiment gilt (Gerchow u.a., BA 1985, 77, 78/79; vgl. auch BGHSt 21, 157, 164).
  • OLG Köln, 22.04.1983 - 3 Ss 139/83

    Blutalkohokonzentration; Alkohol im Straßenverkehr;

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85
    OLG Köln VRS 65, 367.
  • BGH, 15.10.1985 - 4 StR 529/85

    Zugrundelegung ordnungsgemäßer Rückrechnungszeiten bei der Bemessung der

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85
    Nach gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine Benachteiligung von Tätern bereits dann ausreichend sicher ausgeschlossen, wenn der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille und ein Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille zugrunde gelegt wird (Gerchow/Heifer/Schewe/Schwerd/Zink, Die Berechnung der maximalen Blutalkoholkonzentration und ihr Beweiswert für die Beurteilung der Schuldfähigkeit, in BA 1985, 77 ff; vgl. BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1985 - 4 StR 529/85).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Schon dieser Alkoholisierungsgrad legt in der Regel eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nahe (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - 4 StR 27/86), im "Bereich von 3 Promille" kann sie regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH NStZ 1986, 114).

    Ein "individueller" Abbauwert läßt sich aus ärztlicher Sicht nachträglich nicht ermitteln (BGH NStZ 1986, 114; Gerchow u.A. Blutalkohol 1985, 77, 78/79).

    Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen (UA 6) die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85).

  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Ein individueller Abbauwert aufgrund der Ermittlung der Differenz von zwei in einem bestimmten Abstand zueinander entnommenen Blutproben ist nach medizinischer Erkenntnis nicht feststellbar (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1991 - 4 StR 84/91, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 24; Beschluss vom 1. März 1991 - 3 StR 470/90, StV 1991, 297; Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 32; Beschluss vom 12. November 1985 - 4 StR 552/85, NStZ 1986, 114; LK-Verrel/Linke/Koranyi, StGB, 13. Aufl., § 20 Rn. 109).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04

    Teilnahme am Straßenverkehr in alkoholisiertem Zustand: Beweiswürdigung;

    Geht man nämlich etwa von einer Tatzeit in der Nacht vom 17./18.10.2003 gegen 24.00 Uhr aus, so käme bei Berücksichtigung der höchsten Alkoholabbauwerte über neun Stunden von 0, 2 Promille pro Stunde zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlages von 0, 2 Promille (vgl. hierzu BGH StV 1986, 147 f. und 338 f.; OLG Düsseldorf NJW 1989, 1557 ff.; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage 2004, § 20 Rn. 13) zugunsten des Angeklagten bereits eine Blutalkoholkonzentration von 3, 75 Promille und ggf. - bei einer noch längeren Standzeit - sogar von mehr in Betracht.
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Soweit in Entscheidungen vereinzelt ein Resorptionsdefizit neben dem Abbauwert von 0, 1 o/oo nicht ausdrücklich erwähnt wird, beruht das darauf, daß dort lediglich der Abbauwert Gegenstand der rechtlichen Erörterung war (vgl. BGHSt 34, 29, 32; BGH NStZ 1986, 114 ; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5).

    Wie sehr sich der über viele Stunden (hier 13 Stunden) zurückgerechnete Maximalwert von der Wirklichkeit entfernen kann, macht der Vergleich mit dem Minimalwert, der nach der Rechtsprechung zur Widerlegung von Trinkmengenangaben des Angeklagten heranzuziehen ist (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8; NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGH, Beschl. vom 18. Juli 1989 - 1 StR 151/89 ), besonders deutlich: Während sich der Höchstwert auf 2, 4 o/oo belief, betrug der Minimalwert im vorliegenden Fall lediglich 0, 1 o/oo.

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Bei der Berechnung der Tatzeit - Blutalkoholkonzentration aufgrund Blutentnahme wird dagegen, um eine Benachteiligung des Angeklagten auszuschließen, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein maximaler stündlicher Abbauwert von 0, 2 o/oo zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 o/oo zugrunde gelegt (BGHR § 21 Blutalkoholkonzentration 4; BGH NStZ 1986, 114 ; BGH StV 1986, 338; BGH bei Holtz MDR 1986, 270 und 622).
  • BGH, 15.11.1990 - 4 StR 486/90

    Führen eines Kraftfahrzeuges, obwohl man Kenntnis von der eigenen

    Bei der gebotenen Rückrechnung zu seinen Gunsten mit einem Wert von 0.2 Promille pro Stunde und einem einmaligen Zuschlag von 0.2 Promille (BGH NStZ 1986, 114) kann der Angeklagte bei dem Entschluß zur Fahrt gegen 17 Uhr nahezu 2.4 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    - bei fehlender Blutprobe: bis 30 % Resorptionsdefizit (Mühlhaus/Janiszewski, StVO 10. Aufl. § 316 StGB Anm. 3 a; Gerchow/Heberle, Alkohol-Alkoholismus-Lexikon S. 11) und 0, 2 %o stündlicher Abbau zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (vgl. BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2).
  • BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren

    Bei einer Rückrechnung mit Abbauwerten von 0, 2 %o pro Stunde und einem Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5, 8, § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 8, 10) ergibt dies eine alkoholische Belastung von mehr als 3 %o zur Tatzeit (etwa gegen Mitternacht).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Denn mit dem Zweifelssatz ist es nicht zu vereinbaren, wenn zum Beweise dafür, daß die Trinkmengenangaben des Angeklagten überhöht seien, bei der Blutalkoholberechnung - hinsichtlich des Resorptionsdefizits und des stündlichen Abbaus - Werte zugrunde gelegt werden, aus welchen sich die höchstmögliche Blutalkoholkonzentration ergibt: Bei fehlender Blutprobe 10 % Resorptionsdefizit und 0, 1 %o stündlicher Abbau (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGHSt 34, 29, 32).

    Vielmehr hätte die Strafkammer, ohne den Zweifelssatz zu verletzen, eine Kontrollberechnung mit dem Mindestmaß des Blutalkohols vornehmen müssen - bei fehlender Blutprobe bis 30 % Resorptionsdefizit und stündlicher Abbau 0, 2 %o zuzüglich 0, 2 %o Sicherheitszuschlag (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1; vgl. auch BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGH VRS 71, 363; BGH bei Holtz MDR 1986, 270 (b) sowie 622 (b); BGH StV 1986, 338).

  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Nach gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine Benachteiligung von Tätern ausreichend sicher ausgeschlossen, wenn der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille zugrunde gelegt wird (BGH NStZ 1986, 114 = StV 1986, 147 = VRS 70, 207; VRS 71, 176 = StV 1986, 338; st. SenRspr., vgl. SenE ZfS 1986, 190 = VM 1987, 46 sowie VRS 74, 23 = BA 24, 294; vgl. dazu weiter Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 21 Rdnr. 9 f).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

  • BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86

    Schuldfähigkeit - Urteilsgründe - Anforderungen an Urteilsbegründung

  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

  • BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Annahme eines minder schwerden

  • BGH, 14.03.1991 - 4 StR 84/91

    Beweiswert eines individuellen Blutalkoholabbauwertes aufgrund zweier Blutproben

  • OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08

    Trunkenheit im Verkehr: Erörterung einer verminderten Schuldfähigkeit ab

  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 321/87

    Verurteilung wegen Totschlags - Revision wegen Verletzung formellen und

  • BGH, 15.05.1992 - 2 StR 186/92

    Verminderung der Schuldfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit -

  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 446/87

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und

  • OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 761/86

    Behauptung der Verwechslung einer Blutprobe durch Beweisantrag

  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

  • BGH, 19.03.1998 - 5 StR 74/98

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei einem geübten Trinker - Bestehen

  • BGH, 12.04.1994 - 1 StR 155/94

    BAK - Tatzeit - Trinkmengenangaben - Tötungsvorsatz - Molotowcocktail - Bewohntes

  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92

    Verurteilung wegen Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille

  • BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87

    Berechnung einer Blutalkoholkonzentration - Zugrundelegung eines falschen

  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 279/86

    Vorliegen von Gesetzeskonkurrenz zwischen Vergewaltigung und versuchter Nötigung

  • BayObLG, 07.12.1994 - 1St RR 195/94
  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 561/85

    Maßgebende Umstände für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 181/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schuldunfähigkeit wegen Trunkenheit -

  • BGH, 03.04.1991 - 3 StR 412/90

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90

    Bewertung des Steuerungsvermögens bei planmäßigem, zielstrebigem und

  • BGH, 06.03.1990 - 1 StR 51/90

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Aufhebung eines Urteils im Strafausspruch -

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 166/88

    Rechtsfehlerfreier Ausschluss einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit -

  • BGH, 04.01.1988 - 3 StR 542/87

    Folgen der Berechnung des Blutalkoholwertes mit einem nicht mehr zulässigen

  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90
  • BGH, 21.11.1985 - 4 StR 547/85

    Vorliegen eines minder schweren Fall des Raubes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1985 - 4 StR 579/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1691
BGH, 12.11.1985 - 4 StR 579/85 (https://dejure.org/1985,1691)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1985 - 4 StR 579/85 (https://dejure.org/1985,1691)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1985 - 4 StR 579/85 (https://dejure.org/1985,1691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungspflicht des Tatgerichts bei Anschluss an das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens - Begründung des Urteils muss wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen enthalten - Berücksichtigung des für den Angeklagten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 4 StR 579/85
    Diesen Anforderungen genügt der bloße Hinweis auf das Körpergewicht des Angeklagten nicht, da der einbezogene Rückrechnungswert den niedrigsten möglichen Abbauwert von 0, 1 Promille pro Stunde (vgl. BGHSt 25, 246, 250; Schwerd, Alkohol und Verkehrssicherheit, in Rechtsmedizin 3. Aufl. S. 130; Schütz, Alkohol im Blut, 1983, S. 64) überschreitet und sogar den Mittelwert von 0, 15 Promille pro Stunde außer acht läßt, vielmehr den dem Angeklagten nachteiligeren Wert von 0, 2 Promille pro Stunde in Ansatz bringt.
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 4 StR 579/85
    Für die neue Hauptverhandlung (eventuell unter Hinzuziehung eines anderen Sachverständigen) wird hinsichtlich des Beweiswertes eines planvollen folgerichtigen Verhaltens bei und insbesondere nach der Tatausführung auf den Beschluß des Senats in dieser Sache vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84 - Bezug genommen.
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 4 StR 579/85
    Bei der Wertung des Gutachtens eines Sachverständigen darf sich das Gericht diesem nicht einfach anschließen (BGHSt 7, 238).
  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00

    Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung

    Deshalb geht die Rechtsprechung seit Jahren von einem Abbauwert von 0, 2 o/oo pro Stunde und einem einmaligem Zuschlag von 0, 2 o/oo aus (BGH NStZ 1986, 114; Tröndle/Fischer, a.a.0. § 20 Rdnr. 9 f m.w.N.).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1St RR 13/03

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Diese hätte bei Zugrundelegung eines maximalen stündlichen Abbauwertes von 0, 2 %o und eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 %o (zur Berechnung vgl. BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 37, 231/237; BayObLG VRS 76, 423) einen Höchstwert von 2, 64 % ergeben.
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Bei Blutalkoholgutachten sind demgemäß die Berechnungsgrundlagen so wiederzugeben, daß das Revisionsgericht überprüfen kann, ob der Tatrichter von einem zutreffenden maximalen Blutalkoholwert ausgegangen ist (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11; BGH NStZ 1986, 114 und 311).
  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98

    Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Voraussetzungen für

    Bei der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration aus der feststehenden oder unwiderlegt angegebenen Trinkmenge im Hinblick auf die Schuldfähigkeit ist zugunsten des Angeklagten von dem geringstmöglichen Alkoholabbauwert von 0, 1 Promille in der Stunde und dem geringstmöglichen Resorptionsdefizit von 10 % auszugehen (BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1 und 7).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 1St RR 109/99

    Beurteilungsspielraum bei der Prüfung der Wirksamkeit der Beschränkung der

    Hier betrug die rechnerisch höchstmögliche Blutalkoholkonzentration bezogen auf den Zeitpunkt der polizeilichen Kontrolle gegen 2.00 Uhr, 3,31 Promille, und bezogen auf den früheren Zeitpunkt des Fahrtantritts - der Angeklagte soll bis zur Überprüfung etwa 20 km zurückgelegt haben - entsprechend mehr (zur Berechnung BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 37, 231/237; BayObLG VRS 76, 423).
  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 671/98

    Verminderte Schuldfähigkeit; BAK; Abbauwert

    Bei Blutalkoholgutachten sind demgemäß die Berechnungsgrundlagen so wiederzugeben, daß das Revisionsgericht überprüfen kann, ob der Tatrichter von einem zutreffenden maximalen Blutalkoholwert ausgegangen ist (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11, 12; BGH NStZ 1986, 114 und 311).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 170/93

    Schuldunfähigkeit bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 3,0 Promille -

    Der Tatrichter hat es versäumt, alle für die Berechnung der Blutalkoholkonzentration erforderlichen Werte mitzuteilen (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1986, 114; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2, § 20 Blutalkoholkonzentration 11).
  • BGH, 23.06.1993 - 5 StR 326/93

    Erfordernis der getrennten Darstellung des festgestellten Sachverhaltes von der

    Bei der Berechnung des Blutalkoholgehalts sind außer der Trinkmenge und dem Körpergewicht des Angeklagten auch die von der Strafkammer angenommenen Werte für Alkoholresorption und Alkoholabbau anzugeben, damit das Revisionsgericht überprüfen kann, ob die angenommene Blutalkoholkonzentration rechtsfehlerfrei ermittelt worden ist (BGH NStZ 1986, 114, 311; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2).
  • BGH, 29.11.1991 - 3 StR 408/91

    Voraussetzungen eines Rausches nach § 323 a Abs. 1 StGB

    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgesprochen, daß bei Blutalkoholwerten von 2 %o an aufwärts erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliege, von 2, 6 %o an in hohem Grade wahrscheinlich sei (BGH NStZ 1984, 506; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6) und bei 3 %o in der Regel nicht ausgeschlossen werden könne (BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1986, 114).
  • BGH, 06.02.1990 - 4 StR 21/90

    Aufhebung eines Urteils aufgrund eines die Schuldfähigkeit ausschließenden

    Die Menge des aufgenommenen reinen Alkohols kann nach den Berechnungskriterien der Widmark-Formel (BGH NStZ 1986, 114) in einem Bereich von weit über 3 %o gelegen haben.
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 280/87

    Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils bei unzureichenden Erörterungen zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht